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   LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2009 - L 8 R 1676/05   

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LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2009 - L 8 R 1676/05 (https://dejure.org/2009,116885)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.09.2009 - L 8 R 1676/05 (https://dejure.org/2009,116885)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. September 2009 - L 8 R 1676/05 (https://dejure.org/2009,116885)
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  • KG, 25.07.2000 - 1 W 2542/99

    Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts für Anträge auf Festsetzung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2009 - L 8 R 1676/05
    Aufgrund der Regelung in § 3 Abs. 1 Register-AO galt auch der innerhalb des (Register)Gerichts anzuwendende, im besonderen in § 10 Zivilprozessordnung (ZPO) in der bis 31. Dezember 2001 geltenden Fassung zum Ausdruck gekommene Grundsatz, dass sich niemand auf einen Mangel berufen können soll, der in der Entscheidung durch ein übergeordnetes statt eines untergeordneten Organs liegt (s. stellvertretend Kammergericht Berlin, Beschluss vom 25. Juli 2000 - 1 W 2542/99 -, KG-Report 2000, 410).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2008 - L 33 R 1318/08

    Gesetzliche Rentenversicherung - Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2009 - L 8 R 1676/05
    Etwaige Mängel des Gründungsvorgangs oder des Gründungsvertrages (z. B. Formfehler) wären durch die Eintragung in das Register geheilt worden; lediglich bei Inhaltsmängeln des Gesellschaftsvertrages kann eine Nichtigkeitsklage nach oder ein Amtslöschungs- bzw. Amtsauflösungsverfahren in Betracht kommen (s. etwa Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 18. Aufl. 2006, § 9c Rz. 13 mit Nachweisen; s. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. November 2008 - L 33 R 1318/08).
  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 4/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2009 - L 8 R 1676/05
    Es kommt danach in erster Linie auf das Bundesrecht des AAÜG an und nur nachrangig und lückenfüllend kraft bundesrechtlichen Anwendungsbefehls (Art. 9 Abs. 2 EV) auch auf die nach Maßgabe des Bundesrechts auszulegenden Versorgungsregeln im EV, der in Bundesrecht transformiert worden ist (ständige Rechtsprechung, beispielhaft etwa BSG SozR 4-8570 § 1 Nr. 4 und 6; 3-8570 § 1 Nr. 2, 3 und 8).
  • BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 41/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2009 - L 8 R 1676/05
    Durch die Beschäftigung in einem Betrieb privater Rechtsform wird die "betriebliche Voraussetzung" für die Einbeziehung in die Altersversorgung der technischen Intelligenz im Regelfall aber nicht erfüllt, selbst wenn es sich um den Rechtsnachfolger eines umgewandelten volkseigenen Produktionsbetriebs der Industrie oder des Bauwesens handelt (ständige Rechtsprechung des BSG, s. zusammenfassend SozR 4-8570 § 1 Nr. 11).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2009 - L 8 R 1676/05
    Eine Versorgungsanwartschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG hätte der Kläger zum Stichtag nur gehabt, wenn sie einzelvertraglich vereinbart gewesen wäre oder ein nach Art. 19 Einigungsvertrag (EV; vom 31. August 1990, Bundesgesetzblatt Teil II S. 889) bindend gebliebener Verwaltungsakt einer Versorgungsstelle der DDR oder eine Versorgungsbewilligung eines Funktionsnachfolgers einer solchen Stelle oder ein Verwaltungsakt eines Versorgungsträgers im Sinne von § 8 Abs. 4 AAÜG oder eine sonstige bindende Entscheidung eines solchen Versorgungsträgers über das Bestehen einer derartigen Versorgung ("Status-Feststellung", s. etwa BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2) vorliegen würde.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2008 - L 3 R 1495/06

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2009 - L 8 R 1676/05
    Die Führung unter anderem des Handelsregisters bestimmte sich im Zeitpunkt der Eintragung der Maschinenbau Babelsberg GmbH nach der Anordnung über die Führung des Registers für private und gemischtwirtschaftliche Unternehmen und für treuhänderisch verwaltete Kapitalgesellschaften (Register-AO, vom 19. März 1990, DDR- GBl. I Nr. 20 S. 183; ausführlich zum Folgenden bereits LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. November 2008 - L 3 R 1495/06).
  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2009 - L 8 R 1676/05
    Der Gesetzgeber des Einigungsvertrags war von Verfassungs wegen nicht gehalten, die bereits im DDR-Recht angelegte Ungleichbehandlung beim Zugang zu Systemen der Zusatzversorgung nachträglich zu korrigieren; auch der Stichtag 30. Juni 1990 ist nicht zu beanstanden, da er an den Tag des In-Kraft-Tretens des Verbots der Neueinbeziehung in die Versorgungssysteme der DDR (1. Juli 1990, s. § 22 des Rentenangleichungsgesetzes vom 28. Juni 1990, DDR-GBl. I Nr. 38 S. 495 i. V. mit Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet F Nr. 8 des EV) und damit an einen in der geschriebenen Rechtsordnung verankerten Zeitpunkt anknüpft (siehe die Nichtannahmebeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts in SozR 4-8570 § 5 Nr. 4 und vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 1921/04 u. a. -, zitiert nach: bundesverfassungsgericht.de).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2009 - L 8 R 1676/05
    Einen Anspruch auf Zugehörigkeit zu der vorliegend allein in Betracht kommenden zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz konnte der Kläger nur dann haben, wenn die in § 1 der Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (VO-AVItech; vom 17. August 1950, DDR-GBl. I S. 844) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 der 2. Durchführungsbestimmung (2. DB; vom 24. Mai 1951, DDR-GBl. S. 487) genannten drei Voraussetzungen erfüllt sind: Der "Versorgungsberechtigte" muss eine bestimmte Berufsbezeichnung führen (persönliche Voraussetzung), eine der Berufsbezeichnung entsprechende Tätigkeit verrichtet haben (sachliche Voraussetzung) und die Tätigkeit bei einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens oder in einem gleichgestellten Betrieb oder einer gleichgestellten Einrichtung verrichtet haben (betriebliche Voraussetzung; ebenfalls ständige Rechtsprechung, siehe stellvertretend BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 und 8 und BSG SozR 4-8570 § 5 Nr. 6).
  • BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 29/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2009 - L 8 R 1676/05
    Einen Anspruch auf Zugehörigkeit zu der vorliegend allein in Betracht kommenden zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz konnte der Kläger nur dann haben, wenn die in § 1 der Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (VO-AVItech; vom 17. August 1950, DDR-GBl. I S. 844) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 der 2. Durchführungsbestimmung (2. DB; vom 24. Mai 1951, DDR-GBl. S. 487) genannten drei Voraussetzungen erfüllt sind: Der "Versorgungsberechtigte" muss eine bestimmte Berufsbezeichnung führen (persönliche Voraussetzung), eine der Berufsbezeichnung entsprechende Tätigkeit verrichtet haben (sachliche Voraussetzung) und die Tätigkeit bei einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens oder in einem gleichgestellten Betrieb oder einer gleichgestellten Einrichtung verrichtet haben (betriebliche Voraussetzung; ebenfalls ständige Rechtsprechung, siehe stellvertretend BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 und 8 und BSG SozR 4-8570 § 5 Nr. 6).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.05.2009 - L 1 RA 183/05

    Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2009 - L 8 R 1676/05
    Der Senat lässt dahingestellt, ob eine "verfassungskonforme Auslegung" des § 1 Abs. 1 AAÜG notwendig ist (zur Kritik an der Rechtsprechung des BSG ausführlich LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. Mai 2009 - L 1 RA 183/05; Revision anhängig zum Aktenzeichen B 13 RS 3/09 R).
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

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